Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) / Baustellenkoordinator

Folgende Dienste können in Kürze angeboten werden:

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens


  • Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben


  • Erarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan) bei größeren Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten, wenn Beschäftigte mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden.

Rechtsgrundlagen:

  • Baustellenverordnung (BaustellV)