Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) / Baustellenkoordinator
Folgende Dienste können in Kürze angeboten werden:
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens
- Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
- Erarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan) bei größeren Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten, wenn Beschäftigte mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden.
Rechtsgrundlagen:
- Baustellenverordnung (BaustellV)