Arbeits- u. Gesundheitsschutz:

  • Unterstützung und Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in Fragen der Ergonomie


  • Unterstützung und Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen


  • Unterstützung und Beratung bei der Erprobung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung


  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen 


  • Erarbeitung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Beseitigung von erkannten Mängeln


  • Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen, hinsichtlich Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Mitarbeiter bei der Arbeit ausgesetzt sind


  • Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen, um festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitzuteilen


  • Unterstützung bei der Organisation von ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)


  • Erstellung von Jahresberichten bzgl. absolvierter Gesundheits-Arbeits-Brandschutz-Maßnahmen, Unfallereignisse; Auswertung gesetzter Zielvereinbarungen; Festlegung neuer Zielvereinbarungen


Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
  • Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG
  • § 14 Sozialgesetzbuch Ⅶ (SGB Ⅶ)
  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)
  • DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit