Arbeits- u. Gesundheitsschutz:
- Unterstützung und Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in Fragen der Ergonomie
- Unterstützung und Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Unterstützung und Beratung bei der Erprobung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erarbeitung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Beseitigung von erkannten Mängeln
- Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen, hinsichtlich Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Mitarbeiter bei der Arbeit ausgesetzt sind
- Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen, um festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitzuteilen
- Unterstützung bei der Organisation von ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
- Erstellung von Jahresberichten bzgl. absolvierter Gesundheits-Arbeits-Brandschutz-Maßnahmen, Unfallereignisse; Auswertung gesetzter Zielvereinbarungen; Festlegung neuer Zielvereinbarungen
Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
- Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG
- § 14 Sozialgesetzbuch Ⅶ (SGB Ⅶ)
- Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)
- DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit